Rechtliches
Beitragsordnung Basketball Löwen e.V.
Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten zur Pflicht der Mitglieder, Beiträge an den Verein zu entrichten. Die Grundlagen hierfür sind in § 7 der Vereinssatzung geregelt.
- Der Verein besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:
- Ordentliche Mitglieder
- Fanmitglieder
- Spielende Mitglieder
- Fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Diese Beitragsordnung wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung am 30.03.2026 beschlossen und löst die bisherige Beitragsordnung ab. Diese Beitragsordnung tritt mit Beginn des Geschäftsjahres 2026/27 zum 01.07.2026 in Kraft.
- Die Beiträge werden einmal jährlich in voller Höhe, im ersten Quartal des Geschäftsjahres per Lastschrift eingezogen. Der Vorstand kann abweichend mit einzelnen Mitgliedern eine quartalsweise oder monatliche Zahlung vereinbaren. Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig berechnet. Es werden nur die verbleibenden vollen Monate bis zum Ende des Geschäftsjahres (30. Juni) berücksichtigt.
- Die monatlichen Mitgliedsbeiträge betragen je Mitgliedskategorie wie folgt:
Mitgliedskategorie Monatsbeitrag Ordentliche Mitglieder 12,50 € Fanmitglieder, ab 18 Jahren 6,00 € Fanmitglieder, bis 18 Jahren, Schwerbehinderte, Auszubildende, Studenten, Rentner 4,00 € Spielende Mitglieder, im Spielbetrieb 6,00 € Spielende Mitglieder, im Schulprogramm 3,00 € Fördernde Mitglieder 50,00 € Ehrenmitglieder beitragsfrei Kinder von Mitgliedern (aller Mitgliedskategorien) 1,00 € - Für die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.
- Für spielende Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied in einem der Kooperationsvereine des Basketball Löwen e.V. sind, kann der Vorstand mit dem jeweiligen Kooperationsverein einen abweichenden Mitgliedsbeitrag lt. Punkt 6 vereinbaren.
- Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Verein ist berechtigt, die Bearbeitungsgebühren der Banken bei Rücklastschriften, die durch das Mitglied verursacht sind, an dieses weiter zu berechnen.
Stand: 30.03.2026